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Unfall im Urlaubsparadies: Was tun?
718584901Keiner will es sich vorstellen, und trotzdem passiert es jedes Jahr tausendfach. Ein Verkehrsunfall kann die schönsten Wochen des Jahres überschatten, wenn nicht beenden. Wer zu Hause vor Urlaubsantritt ein paar Vorkehrungen trifft, ist wenigstens bezüglich der Formalitäten auf der sicheren Seite. Das gilt auch besonders für das beliebte Reiseziel Italien.

Kommt es im lang ersehnten Italienurlaub zum Verkehrsunfall, hat man in jedem Falle Scherereien, Rennerei, Unannehmlichkeiten - und hoffentlich keine körperlichen Blessuren. Wer sich vorher mit den nötigen Papieren ausgerüstet hat, muss wenigstens zu den Nerven nicht auch noch Geld lassen. Ein paar Tipps zur Vorbereitung der Auto-Reise nach Bella Italia.

Fertige Formulare

Innerhalb der EU ist das Vorgehen nach einem Autounfall durch die Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie an sich geklärt. Diese Richtlinie kann Probleme aber nicht ganz verhindern. Wer mit dem Auto nach Italien fährt, sollte am besten immer einige Formulare des Europäischen Unfallberichts dabei haben, möglichst in doppelter Ausfertigung: einmal deutsch, einmal italienisch. Diese Formulare sind über die Automobilclubs erhältlich, oder man kann sie sich aus dem Netz herunterladen (z.B. bei www.kfz-auskunft.de ).

Grüne Karte zeigen

Es ist problemlos, bei der jeweiligen Kfz-Versicherung vor der Reise einen internationalen Versicherungsnachweis, die sogenannte grüne Karte, zu beantragen. Damit ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite. Obwohl diese Karte in EU-Staaten eigentlich nicht vorgeschrieben ist, enthält sie doch gebündelt die wichtigen Versicherungsangaben.

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Drakonische Strafen

Teure Verkehrssünden: Wer in Italien falsch parkt oder zu schnell fährt, wird ordentlich zur Kasse gebeten.



Freund und Helfer rufen

Auch wenn es nicht zu einem Personenschaden gekommen ist, sollte man doch unbedingt darauf drängen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird. Nur so hat man einen amtlichen Nachweis über den Unfall.

Weil jede Versicherung innerhalb der EU verpflichtet ist, in jedem Mitgliedsland einen sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten zu benennen, kann man sich nach der Reise in Deutschland an den entsprechenden Beauftragten der italienischen Gesellschaft wenden.

Dieser muss dann den Fall innerhalb von drei Monaten bearbeiten. Wer der jeweilige Ansprechpartner ist, kann leicht über den Zentralruf der Versicherungen (01802 - 5026) recherchiert werden.



 
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